Hafte ich mit Vermögen über meine Genossenschaftsanteile hinaus?

Nein. Eine sogenannte Nachschusspflicht ist in unserer Satzung definitiv ausgeschlossen. Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft keine weiteren Forderungen auf dich zukommen. Lediglich deine Anteile an der Genossenschaft und ggf. die Rückzahlung deines Darlehens sind dann gefährdet.

Dank der jährlichen Prüfungen durch die Experten beim Genossenschaftsprüfverband – wir sind beim größten deutschen Prüfverband gemeldet: dem Genoverband e.V.– wird unsere Genossenschaft auch sehr gut unterstützt, was das Risiko von finanziellen Schieflagen erheblich reduziert.

Insgesamt liegt die Insolvenzrate von Genossenschaften in Deutschland bei gerade mal 0,1 Prozent.